Weitere Geschäfte im Rahmen einer Immobilienfinanzierung

Wenn der Vertrag für eine Immobilienfinanzierung unterschrieben werden soll, sind viele künftigen Käufer unheimlich aufgeregt. Für sie gilt es ein Etappenziel zu erreichen – und dieses lautet erst einmal den Kreditvertrag in der Tasche zu haben. Diese Situation führt allerdings oft zur „Vertragsblindheit“. Vorgelegte Kreditverträge werden gar nicht richtig durchgelesen und quasi blind unterschrieben. Vor allem am Schwarzmarkt für Immobilienfinanzierungen werden viele Menschen über den Tisch gezogen. Bei den Kreditverträgen sind meist noch weitere Verträge dabei, die vom Verbraucher blind unterschrieben werden. Plötzlich stellt sich dann heraus, dass mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages außerdem noch ein Bausparvertrag und eine Risikolebensversicherung unterschrieben wurden.  Solche Praktiken sind bei den normalen Geschäftsbanken absolut unüblich. Hier kann davon ausgegangen werden, dass im Hinblick auf die abgeschlossenen Verträge eine absolute Transparenz herrscht.  Allerdings versucht fast jede Bank so genannte Cross-Selling-Geschäfte abzuschließen. Das sind weitere Geschäfte, die sich im Rahmen einer Immobilienfinanzierung anbieten – dazu gehören beispielsweise eine Gebäudeversicherung oder eine Lebensversicherung. Keine Bank kann den Kunden allerdings zum Abschluss eines Geschäftes zwingen. Jedoch kann die Bank durchaus bestimmte Auflagen an die Kreditvergabe knüpfen: Zum Beispiel gehört hierzu der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Diese verursacht keine nennenswerten Kosten und lässt sich leicht beim Kunden durchsetzen. Außerdem lässt sich die Notwendigkeit der Versicherung bei einer Immobilienfinanzierung leicht vermitteln.  Bei der Unterzeichnung des Kreditvertrages wird der Kunde meistens auf die Auflage hingewiesen. Ihm wird dann gleichzeitig angeboten eine Versicherung sofort abzuschließen. Um keine Zeit zu verlieren, unterschreiben die meisten Kunden den Versicherungsantrag sofort, ohne diesen genau zu prüfen. Es wird geraten die Geschäfte, die von der Bank mit sanftem Nachdruck bei einer Baufinanzierung verkauft werden, genau zu prüfen. Bei Zweifeln sollte das Angebot von einem Fachmann geprüft werden.

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