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Ordentliche Kündigung einer KFZ-Versicherung
Eine Autoversicherung kann man jährlich kündigen. Sie müssen aber dafür sorgen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer ankommt. In der Kfz- Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (in der Regel 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein (Am Besten per Einschreiben). Nur so können Sie später beweisen, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat.
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